Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Voraussetzung zur Teilnahme an der praktischen Prüfung ist die vorausgegangene, bestandene theoretische Prüfung. Zur Erreichung einer bestandenen Führerscheinprüfung führt laut Gesetz nur ein Weg.

Der Gesetzgeber verlangt eine Verzahnung von Theorie und Praxis. Daher sollte Theorie- und Praxisausbildung gleichzeitig, also parallel durchlaufen werden. Es ist trotzdem erforderlich erst ein paar Theoriestunden abzusolvieren, bevor man mit Praxis startet.

In Ausnahmefällen können Theorie- und Praxisausbildung auch von einander getrennt, also hintereinander durchlaufen werden. Hierbei wird zuerst der Theorieteil absolviert. Nach einer erfolgreichen Theorieprüfung beginnt der praktische Teil, für den der Absolvent nun 12 Monate Zeit zur Verfügung hat. Dies geht aber nur mit triftigen Gründen.

In der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist geregelt, welche Themengebiete der Fahrschüler während seiner gesamten Ausbildung durchlaufen muss. Während die benötigten theoretischen Unterrichtsstunden in Anzahl und Inhalt festgelegt sind, hängt die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden von unterschiedlichen Eckpunkten ab. Vorkenntnisse, Begabung, Konzentrationsfähigkeit, Motivation sowie Begeisterung und einfach der Spaß am Auto- bzw. Motorradfahren sind Faktoren, die entscheidend zum Umfang der praktischen Ausbildung beitragen.

Während Generationen vor Ihnen mit einigen wenigen Fahrstunden zu einem Führerschein kamen, so ist es heute leider nicht mehr damit getan. Die permanent stark zunehmende Verkehrsdichte und die damit verbundenen besonderen Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer sind die Hauptgründe, der zu den heutigen Führerscheinvoraussetzungen führen. So werden Sonderfahrten (Überland / Autobahn / Nacht) neben den üblichen Übungsfahrten vorgeschrieben, die allerdings erst nach Absolvierung der Leistungsstufe (Curricularer Leitfaden) abgeleistet werden dürfen.

Mehr Wissen geht immer:

Die theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet an zwei Abenden in der Woche (Dienstag und Donnerstag von 18.30 bis 20.00 Uhr) statt. Für die klassenspezifischen Unterrichte können gesonderte Termine vereinbart werden.

Um den Unterricht interessant und abwechslungsreich zu gestalten, werden moderne Unterrichtsmaterialien und Medien verwendet.

Während der Bürozeit (Dienstag und Donnerstag von 18.00 bis 18.30 Uhr) stehe ich Euch persönlich zur Anmeldung und Fragen in jeglicher Art zur Verfügung. Theoretischen Unterrichtsstunden in Anzahl und Inhalt festgelegt. In untenstehender Tabelle sind die jeweiligen Unterrichtsstunden unter Berücksichtigung der dazu gehörigen Führerscheinklassen aufgeführt. Die Teilnahme ist dringend erforderlich.

Eine theoretische Unterrichtsstunde dauert 90 Minuten. Bei Vorbesitz eines Führerscheines verringert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte.

KlasseGrundstoffZusatzstoffGesamt
A212416
A12416
A112416
B12214
BEKeine theoretischeAusbildung
L1h214
AM12214
Mofa426
Für den ganz großen Spaß:

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beginnt entweder nach ein paar abgeleisteten Theoriestunden oder – in Ausnahmefällen – nach der bestandenen Theorieprüfung. Üblicherweise werden dabei zwei Fahrstunden (also zwei mal 45 Minuten) geschult, weil so ein größerer Lernerfolg erzielt werden kann. Die Termine für Fahrstunden werden individuell mit dem Fahrschüler vereinbart. Neben dem allgemeinen „Bewegen im Straßenverkehr“ können während der Fahrstunden auch Besonderheiten wie Tanken, durchfahren von Waschstrassen und befahren von Parkhäusern bzw. Tiefgaragen durchgeführt werden. Auf Wunsch werden auch Ausflüge in die Innenstadt Nürnbergs ermöglicht. Der Abschluss der praktischen und damit der gesamten Ausbildung ist die Fahrprüfung. Diese darf einen Monat vor der Erreichung des Mindestalters des jeweiligen Führerscheins absolviert werden. Ob, vor allem aber wann ein Fahrschüler zur praktischen Fahrprüfung vorgestellt wird, entscheidet der Fahrlehrer in Absprache mit dem Fahrschüler.

Wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler zu leisten hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sind gewisse Sonderfahrten in Form und Anzahl nachweislich zu erbringen. In der folgenden Tabelle sind diese Sonderfahrten aufgeführt:

Wer nach zwei Jahren von A1 auf A2 oder von A2 auf A erweitert braucht keine Sonderfahrten. Wer von A1 auf A oder von A1 auf A2, A2 auf A innerhalb der 2 Jahre erweitert braucht nur die Hälfte der Sonderfahrten fahren. (3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht)

KlasseÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrt
A2543
A543
A1543
B543
BE311
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Abschließend sei noch etwas in eigener Sache gesagt

Eine gute Ausbildung zeichnet sich letztendlich in der bestandenen Prüfung aus, und das beim ersten Versuch. So sehe ich es als meine oberste Pflicht an, dieses Ziel zu erreichen. Leider kann das „Bestehen beim ersten Anlauf“ nicht gewährleistet werden. Wichtig dabei ist nur, dass sich der Fahrschüler als Führerscheinneuling von der ersten Fahrt an sicher fühlt und mit allen Verkehrssituationen gut zurecht kommt.

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